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Die Fachschaft Sozialkunde hat für das Schuljahr 2010/11 folgende Regelungen für die Notengebung festgelegt:
Jahrgangsstufe 9
- pro Halbjahr eine Klassenarbeit (bis zu 45 Minuten Arbeitszeit):
- Gewichtung: 30% der Note
- sonstige Leistungen: 70% der Note (60/70% mündliche Leistungen, wie
Unterrichtsbeiträge, Abfrage etc.; 40/30% Referate, Projekte, Gruppenarbeit)
Jahrgangsstufen 10 (Einführungsphase):
- pro Halbjahr eine Klassenarbeit (max. 2 Unterrichtsstunden Arbeitszeit)
- Gewichtung: 30% der Note
- sonstige Leistungen: 70% der Note (60/70% mündliche Leistungen, wie
Unterrichtsbeiträge, Abfrage etc.; 40/30% Referate, Projekte, Gruppenarbeit)
- 50% sonstige Leistungen: davon 60%/70% mündliche Leistungen (Unterrichtsbeiträge, Abfrage etc.); 40%/30 % Referate, Projekte, Gruppenarbeit...
Jahrgangsstufen 11 und 12 (Qualifikationsphase)
- pro Halbjahr zwei Klausuren (2-3 Unterrichtsstunden)
Mit dem Wegfall der Jahrgangsstufe 13 (Umstellung auf 12-jähriges Abitur) gelten dementsprechend die gleichen Arbeitszeiten für die Jahrgangsstufen 11 und 12.
- Gewichtung: 50% der Note
- 50% sonstige Leistungen: davon 60%/70% mündliche Leistungen (Unterrichtsbeiträge, Abfrage etc.); 40%/30% Referate, Projekte, Gruppenarbeit...
- besondere Regelung für 12/2:
In der Kursphase 12/2 wird aufgrund der Abiturprüfungen nur eine Klausur geschrieben.
Diese eine Klausur wird zur Durchschnittsnote „sonstige Leistungen“ im
Verhältnis 40:60 gewertet.

