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Grundschulsportfest wird verschoben |
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Ein herzliches Dankeschön an Herrn Brachmann aus dem gesamten Kindergarten |
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Neu an der Grundschule: Das Lernzentrum |
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Einladung zum Frühlingsball |
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Beurlaubungsgesuche
Der offizielle Weg, der von Eltern und Lehrern bei Beurlaubungsgesuchen zu beachten ist:
1. Eltern stellen rechtzeitig (d.h. min. 1 Woche vorher, besser früher) einen Antrag auf Freistellung ihres Kindes.
2. In besonderen Ausnahmefällen (plötzliche Erkrankung, Todesfall) kann von den Fristen abgewichen werden.
3. Ein Tag kann von der Klassenlehrerin genehmigt werden.
4. Alle Anträge im Zusammenhang mit den Ferien (Anfang, Ende, freie Tage z.B. Thanksgiving) oder über einen Tag hinaus, müssen vom Schulleiter genehmigt werden.
5. Der Antrag wird über die Klassenleitung schriftlich eingereicht und befürwortet oder abgelehnt.
6. Der Schulleiter genehmigt schriftlich.
7. Eltern erhalten umgehend Bescheid in Kopie / per Mail.
8. Der Originalantrag läuft zur Information über die Klassenleitung an die Verwaltung.
9. Der Antrag wird dort in der jeweiligen Schülerakte abgelegt.

