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Aufnahmealter

Die diesjährigen Stichtage sind wie folgt:

 

1. Klasse:

Kinder, die bis zum 1. September eines Jahres sechs (6) Jahre alt werden, sind schulpflichtig und werden zum Schuljahresbeginn desselben Jahres eingeschult.

 

Kann-Kinder:

Die erste Klasse wird besucht von Kindern, die bis zum 01. September des Kalenderjahres 6 Jahre alt geworden sind. Kinder, die bis zum 31. Dezember eines Jahres 6 Jahres alt werden, können auf Antrag nach Überprüfung und Beratungsgesprächen mit SES und Grundschule im selben Jahr in die erste Klasse aufgenommen werden.

 

Schuleingangsstufe:

Kinder, die bis zum 1. September eines Jahres fünf (5) Jahre alt werden, gehen in die Schuleingangsstufe.

 

Schuleingangsstufe-Kann-Kinder:

Die Schuleingangsstufe wird besucht von Kindern, die bis zum 01. September des Kalenderjahres 5 Jahre alt geworden sind. Kinder, die bis zum 31. Dezember eines Jahres 5 Jahres alt werden, können auf Antrag nach Überprüfung und Beratungsgesprächen mit Kindergarten, SES und Grundschule im selben Jahr in die Schuleingangsstufe aufgenommen werden.

 

Eltern von Kindern die laut Stichtag vorzeitig in Schuleingangsstufe oder erste Klasse eingeschult werden, müssen einen schriftlichen Antrag hierfür bis spätestens 15. April des jeweilgen Jahres stellen.