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Park- und Verkehrsordnung – Drivers' Guide

Vorstandsbeschluss vom 18.08.2008

Die folgende Park- und Verkehrsordnung soll ein sicheres und geordnetes Benutzen des Parkplatzes und ein rücksichtsvolles Verkehrsverhalten auf dem Parkplatz und innerhalb der Nachbarschaft gewährleisten. Für unsere Schule ist es von besonderer Bedeutung, eine gute Beziehung zu den Nachbarn zu pflegen. Wir befinden uns in einer Wohngegend und müssen uns umsichtig verhalten, d.h. unsere Nachbarn zuvorkommend behandeln, ihr Eigentum schützen und ihre Sicherheit gewährleisten.

 

Drivers' Guide und Fahrzeugregistrierung

 

• Diese Park- und Verkehrsordnung dient als Drivers' Guide für alle Schulvereinsmitglieder, Schüler und Beschäftigte der Deutschen Schule Washington, D.C. und ist zum Zeichen des Einverständnisses von Schulvereinsmitgliedern, allen zur Schule fahrenden Schülern der letzten beiden Jahrgänge und Beschäftigten zu unterzeichnen.

 

• Die Fahrzeugkennzeichen von Schulvereinsmitgliedern, Schülern, die zur Schule fahren möchten, und Beschäftigten sind beim Traffic Coordinator, Frau Merck-Rocha, mit Hilfe des beiliegenden Formblattes zu registrieren. Diese Registrierung dient ausschließlich der internen Identifizierung von Fahrern im Falle von Verstößen gegen die Ordnung; die Daten werden streng vertraulich behandelt.

 

Straßenverkehrsordnung

 

• Auf dem Schulgelände gilt die Straßenverkehrsordnung des Staates Maryland.

 

Nutzung des Parkplatzes

 

• Die Nutzung des Parkplatzes ist Schulvereinsmitgliedern, Schülern der letzten beiden Jahrgänge, Beschäftigten und Gästen der Schule vorbehalten.

 

• Den Anweisungen von Aufsichts- und Verwaltungspersonal ist Folge zu leisten.

 

Fahrverhalten/Parkverbot auf Chateau Drive

 

• Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 mph auf Chateau Drive ist strikt einzuhalten. Aus Rücksichtnahme auf die Nachbarn wird eine Geschwindigkeit von 20 mph nahegelegt.

 

• Auf der rechten Straßenseite fahren. Beim Einbiegen in den Parkplatz nicht links ausholen.

 

• Nicht mit offenen Fenstern fahren, wenn im Auto laute Musik läuft.

 

• Nicht auf Chateau Drive bzw. auf dem Rasenstreifen der Nachbarn parken.

 

• Bei Veranstaltungen ist der jeweils bekannt gegebene Ausweichparkplatz zu benutzen.

 

• Vor Verlassen des Parkplatzes Stoppschild beachten.

 

Fahren und Parken auf dem Schulgelände

 

• Die zulässige Parkplatzhöchstgeschwindigkeit von 10 mph ist einzuhalten.

 

• Die Einbahnstraßenregelung ist zu beachten.

 

• Entlang der gelb markierten Randsteine darf nicht geparkt werden (Feuerwehrzugang, Fahrzeuge werden abgeschleppt).

 

• Andere Fahrer nicht beim Ein- und Ausparken behindern.

 

• Fahrzeuge dürfen nur verlassen werden, wenn sie ordnungsgemäß auf einem markierten Stellplatz geparkt sind.

 

• Fahrzeuge mit Kindern unter 10 Jahren sind gehalten, den Grundschul-Parkplatz zu benutzen, da dort von allen Parkplätzen aus direkter Zugang zu Gehwegen besteht.

 

Drop-Off Grundschule und Große Schule

 

• Zum Absetzen von Schülern den als Drop-Off markierten Bereich auf dem Grundschulparkplatz verwenden.

 

• Während der Drop-Off-Zeit zwischen 7.45 und 8.15 Uhr dürfen im gesamten Drop-Off-Bereich (Drop-Off I und II) keine Fahrzeuge abgestellt werden. Beide Bereiche sind zügig zu verlassen.

 

• Im Drop-off-Bereich II dürfen Fahrzeuge nach 8.15 Uhr zu Abholzwecken höchstens 10 Minuten lang abgestellt werden.

 

• Im Drop-Off-Bereich I dürfen Fahrzeuge zu keinem Zeitpunkt, auch nicht kurzfristig, abgestellt werden.

 

Drop-Off Kindergarten

 

• Fahrzeuge, die Kindergartenkinder bringen und abholen, dürfen den oberen Parkplatz zu folgenden Zeiten befahren: 8.15 – 12.00, 12.45 – 14.45, 15.30 – 16.30, nach 17.00 Uhr.

 

• Hierzu können die Fahrzeuge entlang der Bordsteinkante nach der Eingangshöhe des Kindergartens kurzfristig (bis zu 5 Minuten) abgestellt werden.

 

Reservierte Parkbereiche

 

• Der südliche Teil des unteren Parkplatzes ist reserviert für Lehrer und Schüler der großen Schule.

 

• Der westliche Teil des Grundschulparkplatzes ist reserviert für Lehrer der Grundschule.

 

• Das Parken in den sonstigen Bereichen ist Lehrern und Schülern nur gestattet, wenn im reservierten Bereich keine Parkplätze mehr zur Verfügung stehen.

 

• Der obere Parkplatz ist bis 17.00 Uhr reserviert für Busse, autorisierte Langzeitbenutzer und Behinderte.

 

• Die als Behinderten- und Schwangerenparkplätze ausgewiesenen Parkplätze dürfen nur von entsprechend ausgewiesenen Fahrzeugen benutzt werden.

 

• Der Bereich vor dem Werkraum darf nicht zum Parken oder zur Abholung von Schülern genutzt werden.

 

• Alle anderen Bereiche sind allgemeine Bereiche für Eltern und Gäste.

 

Fußgängerverhalten auf dem Parkplatz

 

• Nach Abstellen des Fahrzeuges kürzest möglichen Weg zu einem Fußweg wählen.

 

• Schüler sind von den abliefernden bzw. abholenden Personen beim Ein- und Aussteigen sowie beim Überqueren des Parkplatzes zu beaufsichtigen.

 

• Schüler dürfen sich auf dem Parkplatz nur zum Ein- und Aussteigen aufhalten.

 

Verpflichtung zur Einhaltung der Regeln

 

• Alle Schulvereinsmitglieder, Schüler und Beschäftigte des Schulvereins verpflichten sich zur Einhaltung der Park- und Verkehrsordnung.

 

• Die Nichteinhaltung der Park- und Verkehrsvorschriften führt zu folgenden Konsequenzen:

 

Vorkommen Schüler Eltern/Beschäftigte
1. Verstoß Gespräch mit stellvertretendem Schulleiter und Mitteilung an Eltern Verwarnung
2. Verstoß Gespräch mit Schulleiter und Mitteilung an Eltern Verwarnung
3. Verstoß Entzug der Parkgenehmigung für 1 Woche oder $100 Strafe Entzug der Parkgenehmigung für 1 Woche oder $100 Strafe
     

Parkplatzbereiche